Corona-Krise

Hygiene- und Abstandsregelungen beim TSV-Glessen


Die Teilnahme am Vereinssport ist nur dann erlaubt, wenn die Teilnehmer die sog. "3G-Regeln" befolgen, also entweder vollständig geimpft, genesen (nicht länger als sechs Monate zurückliegend) oder negativ getestet sind (Bürgertest, nicht älter als 48 Stunden; schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten als getestete Personen).

Bitte bringen Sie die entsprechenden Nachweise mit zum Sportkurs, da unsere Übungsleiter diese prüfen werden. Ohne gültigen Nachweis (oder bei Auftreten von Symptomen) ist die Teilnahme am Vereinssport oder das Betreten der Hallen untersagt.

Diese Regelung gilt für alle ÜbungsleiterInnen, TeilnehmerInnen und Begleitpersonen (z.B. Eltern, Großeltern etc.) ab 6 Jahren.


Weitere Infos und Details findet Ihr in unserem "→ Hygiene- und Abstandskonzept“ (s. http://tsv-glessen.de/Corona-Hygiene-und-Abstandskonzept). Im Übrigen gelten die jeweils aktuellen Regelungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.


*Die Definition von "Geimpfte", "Genesene" und "Teilnehmer mit aktuellem Negativtest"  findet sich weiter unten auf dieser Seite unter dem Punkt "'3G-Regeln' als Vorbedingung".


Zusätzlich sind folgende Regelungen gültig:

(Stand: 09.06.21)

Regelungen für die Hallen 

Verhaltensregeln und Teilnahmebedingungen

  • Einhaltung der „3G-Regeln“ (s.u.)
  • Der Zutritt für beide Sporthallen erfolgt über den regulären Eingang. Hier ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen und die Abstände sind einzuhalten (Markierungen Boden). 
  • Das Betreten der Sporthalle erfolgt nur nach Aufforderung durch den/die ÜbungsleiterIn (im Weiteren „der ÜL“), nachdem die vorherige Gruppe das Sportfeld verlassen hat. Der MNS kann vorher abgenommen werden. 
  • Die Kontaktdaten der Teilnehmer werden vom ÜL in den dafür bereitgestellten Anwesenheitslisten dokumentiert.
  • Der ÜL kontrolliert die Vollständigkeit der Hygienemittel.
  • Die Gruppenstunde wird individuell unter Berücksichtigung des Abstandskonzepts durchgeführt. TSV Materialien sind vor und nach der Benutzung zu desinfizieren.
  • Nach der Stunde wird die Halle belüftet und zügig durch den Notausgang verlassen.
  • Die Umkleide und Duschräume dürfen nicht benutzt werden.

Hygieneplan

Die Waschbecken im Eingangsbereich sind mit Handdesinfektionsmittel, Seife und Papierhandtücher ausgestattet. Die Übungsleiter überprüfen die Vollständigkeit (Handdesinfektionsmittel, Seife und Papierhandtücher). Die Räumlichkeiten werden im Rahmen der Reinigungstätigkeiten regelmäßig durch die Stadt gereinigt.


Regelungen für den SPORTPLATZ 


Verhaltensregeln und Teilnahmebedingungen


  • Einhaltung der „3G-Regeln“ (s.u.)
  • Für Zuschauer besteht auf dem gesamten Gelände des Waldstadions die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske 
  • Die maximale Größe einer Trainingsgruppe darf die Anzahl von max. 25 Teilnehmern und max. 2 ÜL nicht überschreiten. 
  • Sollten sich während der Trainingszeit mehrere Gruppen auf dem Gelände befinden ist ein Mindestabstand von 5 Metern zwischen den Gruppen einzuhalten. 
  • Der Zutritt zum Sportplatz erfolgt über den regulären Eingang. Hier ist der Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen und die Abstände einzuhalten (Markierungen Boden). Die Teilnehmer wenden sich nach dem Händewachen sofort nach recht (Gruppe 1) oder wenn schon belegt nach links(Gruppe 2).
  • Das Betreten des Sportfeldes erfolgt nur nach Aufforderung durch den Übungsleiter (nachdem die vorherige Gruppe das Sportfeld verlassen hat). Der MNS kann vorher abgenommen werden. 
  • Die Kontaktdaten der Teilnehmer werden vom ÜL in den dafür bereitgestellten Anwesenheitslisten dokumentiert.
  • Der ÜL kontrolliert die Vollständigkeit der Hygienemittel.
  • Die Gruppenstunde wird individuell unter Berücksichtigung des Abstandskonzepts durchgeführt. TSV Materialien sind vor und nach der Benutzung zu desinfizieren. Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen.

Hygieneplan

Die Waschbecken am Kreidehaus sind mit Handdesinfektionsmittel, Seife und Papierhandtücher ausgestattet. Jeder Übungsleiter bringt das ausgeteilte Hygieneset mit (Handdusche, Seife und Papierhandtücher). 



„3G-Regeln“ als Vorbedingung


Alle Teilnehmer ab 6 Jahren und der/die ÜL unterliegen ggf. den sog. „3G-Regeln“, d.h. die Teilnahme darf nur erfolgen, wenn entweder

  • die Teilnehmer negativ getestet (qualifizierter Schnelltest) sind und ein offizielles Testdokument vorlesen, das nicht älter als 48 Stunden ist oder
  • die Teilnehmer vollständig geimpft sind (inkl. 2-wöchiger Wartefrist nach der zweiten Impfung) und dies durch Vorlage ihres Impfausweises nachweisen
oder

  • die Teilnehmer genesen sind und dies durch einen entsprechenden Nachweise sowie die Vorlage eines negativen PCR-Tests (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt) nachweisen.
  • Die Einhaltung der o.g. 3G-Regeln wird vom Übungsleiter kontrolliert.

Bei Vorliegen der Inzidenzstufe 1 im Rhein-Erft-Kreis und gleichzeitigem vorliegen eines NRW-weiten Inzidenwertes ≤ 35, entfällt die Erfordernis zur Einhaltung der 3G-Regeln.

 

Allgemeine Regeln

Jeder Teilnehmende und Übungsleiter muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies vor jeder Sporteinheit dem Übungsleiter bestätigen: 

  • Die Vorgaben und Regelungen der jeweils zum Zeitpunkt der Ausübung des Sportes gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind einzuhalten.
  • Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dieser kann während der Sporteinheit abgelegt werden
  • Die Hygienemaßnahmen (mindestens 1,5 Meter Abstand halten, regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände vorher und nachher) werden eingehalten.
  • Der Zutritt und das Verlassen zur Sportstätte hat nacheinander, ohne Warteschlangen, mit Mund-Nasen-Schutz und unter Einhaltung des Mindestabstands zu erfolgen. Die Umkleide und Duschräume bleiben geschlossen, da dort kein 1,5m Abstand garantiert werden kann und keine MNS getragen wird.
  • Für die Hallen gibt es entsprechend gekennzeichnete getrennte Ein- und Ausgänge
  • Für den Sportplatz gibt es nur den Ein- und Ausgang. Direkt dahinter werden die Teilnehmer alle rechts (Gruppe 1) oder links (Gruppe2) gehen. Dieses wird entsprechend kennzeichnen werden.
  • Handdesinfektionsmittel, Seife und Papierhandtücher zum Händewaschen werden bereitgestellt.
  • Anwesenheitslisten werden geführt, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Wenn ein Teilnehmer hier keine Angaben machen möchte (Datenschutz!), kann er nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
  • Da wir nicht sämtliche Sportgeräte und Materialien wie Matten etc. vor und nach der Nutzung desinfizieren können, bitten wir die Mitglieder gegebenenfalls eigene Matten etc. mitzubringen.
  • Ein Verkleinern der Gruppen ist aufgrund der Hallengröße und der gültigen Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO derzeit nicht nötig.
  • Trainer*innen und Übungsleiter*innen und Teilnehmende reisen individuell und bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit an. Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach dem Training.
  • Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet. 

 




    Bitte bleibt gesund und achtet auf Euch und andere!