Ich habe Interesse an einem unserer Kurse bzw. möchte zur Probe teilnehmen. Was muss ich tun?
Antwort:
Antwort:
Interessenten können sich selbstverständlich gerne vor Abschluss eine Mitgliedschaft ein Bild vom jeweiligen Kurs, den ÜbungsleiterInnen und den anderen Kursteilnehmern machen und dafür zur Probe teilnehmen, insgesamt bis zu dreimal.
Antwort:
Die aktuellsten Informationen über die Auslastung der Kurse haben ausschliesslich unsere Übungsleiter. Der beste und einfachste Weg über freie Kapazitäten ist also ein kurzes persönliches Gespräch mit dem/der zuständigen ÜbungsleiterIn (mal ganz abgesehen davon, dass man sich hier direkt schon einmal gegenseitig "beschnuppern" kann). Und nein, unsere Übungsleiter stehen für Anfragen per E-Mail nicht zur Verfügung.
Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach dem Alter der Mitglieder.
Es gibt allerdings zwei Ausnahmen:
Die Aufnahmegebühr beträgt jeweils zwei Monatsbeiträge
Wichtig: Die Beitragshöhe wird bei Bedarf per Beschluss bei der Mitgliederversammlung angepasst, die aktuell gültigen Beiträgssätze finden Sie auf dem Anmeldeformular, welches die Beitragsordnung enthält.
Antwort:
Ja, für den Monatsbeitrag können Sie an allen angebotenen Kursen teilnehmen.
Einzige Ausnahme ist der Koronarsport, für den Sie zusätzlich eine ärztliche Verordnung benötigen.
Der Kurs ist derzeit voll, gibt es eine Warteliste?
Antwort:
Der Koordinationsaufwand für die Pflege einer zentralen Warteliste ist leider so groß, dass Sie bitte die entsprechenden Absprachen direkt mit den Übungsleitern treffen. Diese haben den besten Überblick über die aktuelle Auslastung der Kurse und können daher am besten eine verlässliche Aussage darüber geben, ob bzw. wann Sie an Ihrem Wunschkurs teilnehmen können.
Ich benötige eine Mitgliedsbescheinigung für meine Krankenkasse, woher bekomme ich diese?
Antwort:
Wenn Sie eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in unserem Sportverein benötigen (z.B. weil Sie an einem Bonusprogramm teilnehmen), geben Sie bitte das entsprechende Formular (inkl. vorfrankiertem Rückumschlag!) bei uns in der Geschäftsstelle ab oder senden Sie es per Post dorthin. Wir schicken Ihnen das ausgefüllte und gestempelte Formular anschliessend per Post zurück.
Antwort:
Der Austritt ist nur zum Halbjahresende unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig. Eine Kündigung (auch "Austrittserklärung") ist dabei schriftlich per Post oder als unterschriebener Scan an die Geschäftsstelle zu richten. Anmeldungen oder Austrittserklärungen per Kontaktformular oder per Mail ohne unterschriebenen Scan können leider nicht akzeptiert werden.